Re: Vermessungsfehler


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Abgeschickt von Bolanger am 17 September, 2013 um 09:35:38:

Antwort auf: Vermessungsfehler von Klaus am 13 September, 2013 um 18:43:20:

Hallo,

zuerst sollte die Frage geklärt werden, wer welchen Vermesser warum beauftragt hat.

Erstmal zahlt derjenige, der einen Auftrag vergibt. Danach wird geklärt, ob der Auftraggeber Kostenerstattung einfordern kann.

Meine Laienmeinung: Einen öffentlich bestellten Vermesser mehrmals antanzen zu lassen ist überflüssig. Wenn der einmal etwas mit Brief und Siegel misst, dann gilt das. Ich würde mich als Bauträger auch wehren, die überflüssigen zwei Grillparties mit Vermeser zu bezahlen.

Dann stellt sich die Frage, ob die baufirma auch einen öffentlich bestellten vermesser beauftrag hat oder nicht. Wenn ja, dann ist das eine Pattsituation. Wenn nein, dann haben Sie einen Vorteil, weil da Ihr Vermesser mit Brief und Siegel gerichtsfest eingemessen hat.

Der nächste Schritt sollte nun ein offenes Gespräch sein mit der Kompromissbereitschaft beiderseits. Wenn das nicht hilft zu einem Schlichter, wenn das nicht hilft zu einem Anwalt und vor Gericht.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,habe ein kleines Problem vom Haus meiner Eltern.Meine Eltern haben sich ein Fertighaus von Hanse Haus gekauft.Diese arbeiten nur mit Subunternehmern unter anderem auch für die Bodenplatte(Glatthaar).Diese Krauterfirma hat die Bodenplatte schon 3mal abgeschliffen,weil schief,.Fundamente für Garage komplett erneuert.Nun Haus steht,jetzt wird festgestellt das Fundamente von Garage 6cm im Nachbargrundstück stehen. Fundamente wurden 6cm abgeschnitten und Gegengutachter (Neuvermessung)wurde von Glaathaar in Auftrag gegeben.Siehe da der stellt fest das das Grundstück angeblich falsch eingemessen wurde.Unser Vermesser ist ein bestellter Vermesser vom RWE und hat ein Neubaugebiet (Umsiedlerstatus wegen Braunkohleabbau)von ca.600 Grundstücken zu vermessen.Unser Vermesser hat unser Grundstück mit Haus nun schon 3mal neu vermessen und sagt das alles ok ist.Jetzt schreibt die Fertighausfirma das meine Eltern das alles bezahlen sollen. Hatte jemandschon einmal so einen ähnlichen Fall und kann einen Rat geben,oder wie die Geschichte ausgegangen ist.Gruß Klaus




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