Re: Fachplanung WDVS


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 September, 2013 um 14:18:29:

Antwort auf: Fachplanung WDVS von seben am 18 September, 2013 um 16:54:18:

Hallo seben,
Grundsätzlich werden WDVS nur verklebt und "können zusätzlich gedübelt" werden. So steht es in den meisten bauaufsichtlichen Zulassungen.
Wann aber muss denn gedübelt werden und wann nicht? Die Antwort ist einfach. Eine zusätzliche Dübelung ist meistens immer dann erforderlich, wenn ein Haftzugswert von 0,08 N/mm² unterschritten wird.

Also ganz einfach für Sie als Bauherr: Sie fahren in einen Baumarkt und kaufen sich ein Haftzugswertmessgerät.............

Spass beiseite. Es liegt in der Verantwortung des Verarbeiters, den Untergrund zu prüfen. Im Zweifelsfall kommt auch ein technischer Berater des WDVS-Herstellers auf die Baustelle.
Der Service ist im Regelfall sogar kostenlos.
Bei unverputztem und unbeschichtetem Beton oder Mauerwerk werden aber meistens ausreichend große Haftzugswerte vorausgesetzt. Dabei muss aber beachtet werden, das diese Untergründe manchmal sehr stark saugend sind. Dann müssen diese mit einer geeigneten Grundierung des Systemherstellers grundiert werden.
Der Verarbeiter –und nicht der Bauherr- hat hier eine Prüfpflicht!




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