Re: Fachplanung WDVS


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Abgeschickt von Henning am 20 September, 2013 um 12:46:27:

Antwort auf: Re: Fachplanung WDVS von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 September, 2013 um 14:18:29:

Naja, da hat die Malerfirma vielleicht Mist gebaut. Dass Sie als privater Bauherr irgendwas hätten unternehmen sollen ist Quatsch. Bei komplizierten Großvorhaben mit X beteiligten Planern und langen Verträgen mag das anders sein.

Das Fehlen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung stellt aber alleine noch keinen Mangel dar, sondern ist lediglich ein Indiz für die Frage, ob das jeweilige Werk mangelfrei errichtet worden ist. Nach allgemeiner Rechtsprechung gilt, dass der Verstoß gegen DIN-Vorschriften bei der Verarbeitung, die Missachtung von Verarbeitungshinweisen, fehlende Zulassungen und eine unzureichende Dokumentation für sich allein keinen Mangel darstellt. Liegt aber dann in der Sache doch ein Mangel des Bauwerks vor, begründet der Verstoß gegen DIN-Normen oder Zulassungsvorschriften die widerlegliche Vermutung, dass der Unternehmer, der diese Vorschriften missachtet hat, auch die Mangelhaftigkeit des Bauwerks zu vertreten hat.

Falls ein sachverständiger also bei Ihnen einen Mangel bejaht, entweder alles wider runter oder angemessene Minderung nebst Garantieverlängerung vertraglich nachvereinbaren. Taktisch könnte ein Selbständiges Beweisverfahren sinnvoll sein.


: Hallo seben,
: Grundsätzlich werden WDVS nur verklebt und "können zusätzlich gedübelt" werden. So steht es in den meisten bauaufsichtlichen Zulassungen.
: Wann aber muss denn gedübelt werden und wann nicht? Die Antwort ist einfach. Eine zusätzliche Dübelung ist meistens immer dann erforderlich, wenn ein Haftzugswert von 0,08 N/mm² unterschritten wird.

: Also ganz einfach für Sie als Bauherr: Sie fahren in einen Baumarkt und kaufen sich ein Haftzugswertmessgerät.............

: Spass beiseite. Es liegt in der Verantwortung des Verarbeiters, den Untergrund zu prüfen. Im Zweifelsfall kommt auch ein technischer Berater des WDVS-Herstellers auf die Baustelle.
: Der Service ist im Regelfall sogar kostenlos.
: Bei unverputztem und unbeschichtetem Beton oder Mauerwerk werden aber meistens ausreichend große Haftzugswerte vorausgesetzt. Dabei muss aber beachtet werden, das diese Untergründe manchmal sehr stark saugend sind. Dann müssen diese mit einer geeigneten Grundierung des Systemherstellers grundiert werden.
: Der Verarbeiter –und nicht der Bauherr- hat hier eine Prüfpflicht!





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