Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Bauassessor am 23 September, 2013 um 12:27:07:

Antwort auf: Re: Abstandsflächen von Bauamt am 21 September, 2013 um 12:50:12:

Bei all den Fragen, was legal und illegal ist muss dann noch bedacht werden, dass es eine Verhältnismäßigkeit der Dinge gibt, die das Bauamt bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen muss.

Wenn durch die Unterschreitung der Abstandsflächen keine Gefahr für Leib und Leben besteht (z.B. weil die Feuerwehr nicht mehr löschen kann), dann wäre ein Rückbau wegen 3 bis 5 cm Unterschreitung unverhältnismäßig.

Aber ist Ihnen geholfen, wenn Ihr Nachbar eine Strafzahlung erhält?

: "Was macht man, wenn ... " ist keine Frage die man beantworten kann. Was wollen Sie denn machen oder verhindern ?

: Warum muss das Bauamt etwas unternehmen ? (es muss in der Regel gerade nicht, kann aber)

: Ob die Baugenehmigung aufgehoben werden kann, ist ohne mehr Details nicht zu beantworten. Wenn die damaligen Baupläne objektiv falsch waren (falsch vermaßt usw.) dann ist die Baugenehmigung rechtswidrig. Eine Aufhebung ist evtl. möglich (s.o. "kann").

: Was das Bauamt tun wird und ob es überhaupt etwas tun wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

: : : hallo nispa,
: : vielen Dank für ihre Antwort. Was macht man, wenn sogar das Katasteramt falsche Maß von dem Vermesser bekommen hat. Denn unser Vermesser wohlgemerkt es sind beide öffentlich bestellte Vermesser, hat vermessen und kam auf weniger als 3m. Deshalb fragte ich nach einer Bagatellreglung.
: : Das Bauamt muss nun jetzt etwas unternehmen. Kann es dem Bauherren auch noch nach Jahren 1994 gebaut die Baugenehmigung entziehen und es für ein Schwarzbau erklären mit allen Konsequenzen?
: : Vielen Dank
: : Ich bin so froh, dass es hier so gute Fach-Leute gibt.





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