Re: Flachdach als Balkon nutzen


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Abgeschickt von Bauamt am 23 September, 2013 um 20:48:13:

Antwort auf: Flachdach als Balkon nutzen von Jürgen Völker am 23 September, 2013 um 20:39:03:

Es gibt kein Recht auf ein nicht einsehbares Grundstück. Ob Sie sich beobachtet fühlen, braucht Ihren Nachbarn nicht zu interessieren.

Ob die Flachdachnutzung so nah an der Grenze zulässig ist, wäre aber näher zu prüfen. Ich würde empfehlen hierzu bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzusprechen.

: Mein Nachbar will sein Anbau ,,Flachdach,, als Balkon nutzen nun meine Frage darf er das ? er kann dadurch mein komplettes Grundstück überblicken . Ich habe mein Grundstück mit einer Hecke und Holzpaneele eingezäunt . Weil meine Nachbar gerne mal FKK in ihren Garten machten .Nun fühle ich mich natürlich beobachtet . Ach so wir wohnen in Brandenburg und sein Anbau ist ca. 2m von der Grundstücksgrenze entfernt Baujahr 1936





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