Re: Geh-und Fahrtrecht bei Miteigentum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 September, 2013 um 08:06:23

Antwort auf: Re: Geh-und Fahrtrecht bei Miteigentum von Bauamt am 23 September, 2013 um 23:46:21:

Da es ja um die öffentlich-rechtliche Sicherung der Erschließung des Grundstücks geht, reicht Miteigentümerschaft nicht aus. Die Sicherung muss GESICHERT sein. Die Miteigentumsanteile könnten später ja auch mal veräußert werden und dann würde dem Grundstück und vor allem der darauf befindlichen Nutzung die Erschließung fehlen.


: Die Frage berührt wohl eher Zivilrecht, sodass ich sie leider nicht beantworten kann.

: Man könnte das Problem aus Sicht des LRA aber so umformulieren:

: Dürfen Sie als bloßer Miteigentümer des Vorderliegergrundstückes gegen den Willen der anderen Eigentümer eine Zufahrt quer durch das Grundstück errichten und (Abwasser-)Leitungen verlegen ?

: Nachdem Sie wohl über das Grundstück nicht frei verfügen dürfen, verletzt die Frage aus meiner Sicht also schon weniger den "gesunden Menschenverstand". Ob Sie einen Rechtsanspruch auf Errichtung der Zufahrt gegenüber den anderen Miteigentümern hätten kann ich aber nicht beurteilen.

: Falls Sie aber für Ihre Zufahrt und die notwendigen Erschließungsleitungen auf das Wohlwollen (die freiwillige Zustimmung) der Miteigentümer angewiesen sind, ist ihre Erschließung tatsächlich nicht gesichert.

: : Sachverhalt: ein Flurstück 1 ist nur über ein Flurstück 2 erreichbar, Besitzer von Flurstück 1 hat auch 2/3 Miteigentumsanteil an Flurstück 2 (1/3 Miteigentumsanteil im Fremdbesitz). Im Rahmen eines Bauantrages verlangt nun LRA die Eintragung einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) auf Flurstück 2 zugunsten von Flurstück 1 da sonst die Erschliessung von Flurstück 1 nicht gegeben sei.
: : Frage: macht diese Dienstbarkeit Sinn? Gesunder Menschenverstand würde annehmen dass der Miteigentumsanteil an Flurstück 2 de facto die Erschliessung des Flurstückes 1 ist, warum dann noch Dienstbarkeit? Oder funktioniert hier gesunder Menschenverstand nicht? Danke





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