Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von oberh am 24 September, 2013 um 16:56:03

Antwort auf: Re: Abstandsflächen von Bauassessor am 23 September, 2013 um 12:27:07:

Hi Mispa!

Ein Punkt ist in der Vermessung niemals fix.
Um das imaginäre Zentrum ist eine Art Wolke, in der jeder aufgemessene oder abgesetzte Punkt "schwimmt".

Dies erklärt sich durch eine Fehlerbetrachtung beim Meßaufbau z.B..
Nehmen wir an, es wurden Hilfspunkte per GPS bestimmt.
Dann unterliegen die Koordinaten bereits einem möglichen maximalen Fehler von 2 cm.
Dann wurde das Gebäude vielleicht polar - also per Theodolit mit Entfernungsmesser aufgemessen.
Dieser Theo bringt von Hause aus ein paar Millimeter mit - ein Aufbau des Gerätes mit schlechten Winkeln zu den Orientierungs- und Zielpunkten tut ihr Übriges.
Die Toleranzen schaukeln sich arithmetisch auf.

Des Nachbarn Vermesser benötigte für die Gebäudeeinmessung wahrscheinlich keinen Grenzbezug.
Die Abstände zu den Grenzen könnten aus Koordinaten ermittelt sein.
Die Koordinaten der Grenzpunkte könnten von schlechterer Qualität nun sein, als die Gebäudepunkte.

Dein Vermesser wird sicherlich nun einen örtlichen Grenzbezug geschaffen haben.
Auch hier könnte ich nun erneut eine Fehlerbetrachtung machen, die mehrere Bücher füllen könnt.

Kurz und bündig: Die Differenzen in den Grenzabständen lassen sich durchaus erklären.

Selbst im nun angestrebten "Koordinatenkataster" darf "alt" und "neu" immer noch um maximal 4 cm differieren.

Es gibt weitere Varianten, die Abweichungen erklären.
Eine wäre eine Einmessung mal ohne Putz/Wärmedämmung - mal mit.
In NRW wäre eine Abstandflächenunterschrreitung bedingt durch Baumaßnahmen, die der Energieeinsparung dienen durchaus legitim.

Wurden die Abmarkungen der Grenzpunkte nach der ersten Einmessung erneuert?
Es gibt immer Abweichungen - je weiter wir in der Zeit zurück gehen, desdo größer werden sie - zwischen einzelnen Vermessungen.
Die "Fehler" in den alten Unterlagen werden dann in der Örtlichkeit verteilt.
Dies nennt man dann das Prinzip der Nachbarschaft.

Desweiteren könnte der erste Vermesser zwar 3,00 als Grenzabstand in seinen Fortführungsriss eingetragen, tatsächlich gemessen kann er aber 2,99 oder 2,98 haben.
Solche minimalen Grenzüber- oder -unterschreitungen bei Gebäuden werden außer acht gelassen.

Bitte ziehen Sie in Ihren Nachbarschaftsstreit keine Unbeteiligten hinein, wenn ihnen die fachlichen Hintergründe fehlen.

Ein Vorwurf "falsche Maße" dem Katasteramt eingereicht zu haben ist schwerwiegend.
Dies nicht belegen zu können, kann teuer auf Sie zurückfallen.

Am Besten unter Nachbarn ist immer noch die ruhige und sachliche Kommunikation.

LG
Oberh



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