Re: Baugenehmigung Terrasse


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Abgeschickt von Vogtländer am 27 September, 2013 um 14:06:42

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Terrasse von Katharina am 27 April, 2005 um 15:31:53:

Du brauchst keine Baugenehmigung für eine Terrasse, wenn sie nicht überdacht ist und 30 m² nicht überschreitet. ABER: Abstandshaltung zum Nachbarn von 3 m musst Du einhalten. Wenn Du direkt an die Grundstücksfläche baust, musst Du drauf achten, dass die Höhe von 1 m (Trittfäche) nicht überschritten wird. Zaunhöhe darf max. 2 m sein (beachten, wenn Du nen Sichtschutz anbringst). Dann braucht Dein Nachbar nicht mal seine Zustimmung geben.
Wir haben gerade genau das gleiche Problem mit unserem Nachbarn!




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