Re: Rechtliches: Bitte um Hilfe zu über 40 Jahre altem Schwarzbau


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Abgeschickt von Christian am 24 Maerz, 2005 um 01:54:22

Antwort auf: Rechtliches: Bitte um Hilfe zu über 40 Jahre altem Schwarzbau von Christian am 21 Maerz, 2005 um 23:53:33:

Hallo,

danke für die Antwort!

Inzwischen habe ich erfahren, dass das Dachgeschoss gar nicht für irgendwas genehmigt ist, d.h. eine komplette kleine DG-Wohnung ist vorhanden, die aber eigentlich nur ein Abstellraum für eine Fernsehantenne sein dürfte. :-)

Das Haus hat also die zwei offiziellen Wohnungen, und dazu gibt es nur einen Dachboden, der vor 50 Jahren zu Wohnzwecken ausgebaut und genutzt wurde.

Da wir zur Zeit so richtig Zoff mit meiner Tante haben (der 5/8-tel des Grundstücks gehören) und sie die fragliche Wohnung benutzt, werde ich notfalls bei der betreffenden Hamburger Behörde anfragen müssen, ob Infos zur Nutzung des Dachgeschosses vorliegen.

Falls es dann Probleme gibt und die obere Wohnung dicht gemacht wird, haben wir alle eben Pech gehabt, besonders was die damit verbundene Reduzierung unseres praktisch jetzt genutzten Anteils betrifft, wenn die Behörde oben die Wohnung zu macht.

Mir geht es nur darum, aus dieser Gemeinschaft rauszukommen, um meinen Anteil irgendwie zu Geld zu machen, bevor ich wegen dieser Tante noch wahnsinnig werde.

Erklärt mich (wegen steuerlichen und anderen wirtschaftlichen Gründen) für verrückt, aber zur Zeit ist mir das egal, weil eine Teilungserklärung für die Tante nicht in Frage kommt und wir einfach nicht weiter zu kommen scheinen.

Ich wäre sehr glücklich, wenn mir jemand Tipps dazu geben könnte, wie man einen ca. 100.000 Euro Anteil vernünftig verkaufen kann, der wegen der ideellen Teilung nur noch höchstens die Hälfte Wert ist.... :-)
Aber dabei schweife ich ab, also dazu mehr in einem getrennten Beitrag.

Gruss, Christian




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