Re: Einliegerwohnung ohne Baugenehmigung in Dachterasse ändern?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Oktober, 2013 um 13:31:22

Antwort auf: Einliegerwohnung ohne Baugenehmigung in Dachterasse ändern? von Neuland am 02 Oktober, 2013 um 15:40:19:

Da sind doch mal wieder zahlreiche Unklarheiten ...

Eine Wohnung ohne Bad ist keine Wohnung! Daraus lässt sich schließen, dass diese Nutzung illegal ist. Daraus wiederum lässt sich vermuten, dass alles, was man nun anders machen möchte als es zur Zeit ist, eine Genehmigung erfordert um überhaupt legal werden zu können.

Daher ist es völlig egal, wofür man die Nachbarn braucht und wie der Einheitswert neu berechnet wird, denn es wird beides in jedem Fall neu zu beurteilen sein.

Bisher lässt sich nur feststellen, dass es eine Reihe Punkte zu klären gibt. Ein Klarstellung kann man erst erreichen, wenn man plant und die jeweiligen Ideen in planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Hinsicht prüft, die gegebenenfalls erforderlichen Heilungsmöglichkeiten abwägt und anschließend entscheidet welche Planung man verfolgen möchte.

Vorab in einem Forum gänzlich nicht zu klären.

Alternativ kann man natürlich auch den Zustand hinnehmen wie er ist, machen was man will und das Risiko, dass man irgendwann zu Rückbau und Bußgeld aufgefordert wird, wenn es denn mal jemandem auffällt oder die Nachbarn beginnt zu stören. Machen die meisten beim Parken und Geschwindigkeitsbegrenzungen auch so. Allerdings ist das Ganze beim Bauen etwas teurer und durch Zahlung des Bußgeldes legalisiert sich der rechtswidrige Zustand auch nicht.

: Hallo,
: mein Mann und ich sind grade dabei ein Haus zu kaufen. An dem Haus ist eine Werkstatt und Garage, auf welchen zur Zeit eine Art Einliegerwohnung liegt, welche aus 2 Räumen besteht, jedoch über keine Heizung und kein Bad verfügt. Diese Einliegerwohnung grenzt an 3 Nachbargrundstücke. Nun meine Frage: was kann man ohne Baugenehmigung daraus machen? Dachten an eine Art Dachterasse, aber dafür braucht man wohl eine Genehmigung und das Einverständnis der Nachbarn. Wie wäre es, wenn wir nur eine Wand raus nehmen würden und das Dach und die restlichen Wände lassen. Wäre das auch genehmigungspflichtig? Hoffe hier kennt sich jemand aus.





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