Re: Schlechtwetter Rohbau


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 03 Oktober, 2013 um 16:31:57

Antwort auf: Schlechtwetter Rohbau von golusda am 02 Oktober, 2013 um 15:13:02:

: Gibt es eine Möglichkeit in der Ausschreibung Rohbau ,über den Bezug zu VOB/B - §6 A2,Z2- hinaus, die Zeit zu erfassen und zu konkretisieren, in der der AN nicht arbeiten kann. Wer hat mir dazu einen Tip?

Naturlich, man kann so ziemlich alles vereinbaren. Nur der Verbraucher und nichtfachkundige nicht. Wenn Sie also nicht Laie sind, dann können Sie die VOB/B vereinbaren. Sind Sie Laie, geht dass nicht -zumindest nicht rechtsgültig und nicht so, dass alle §§ der VOB/B uneingeschränkte Gültigkeit hätten.

Das geht dann nur wenn Sie durch einen rechtsgültig Bevollmächtigten vertreten werde.

Und damit wiederum steht im Zusammenhang, was oder wie Sie Ihre Schlechtwetterregelung in der Lage sind vereinbaren zu können.



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