Re: Überprüfung der Rechtmäßikeit von nachbarschaftliche Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 06 Oktober, 2013 um 19:34:38:

Antwort auf: Überprüfung der Rechtmäßikeit von nachbarschaftliche Baugenehmigung von jerome am 05 Oktober, 2013 um 14:02:27:

Sie können Akteneinsicht in die Genehmigungsakten beantragen und ggf. einen Anwalt mit der Prüfung beauftragen.

Einen Anspruch darauf, dass bei evtl. gefundenen Fehlern die Baugenehmigung aufgehoben wird haben sie aber nur bedingt. Es hängt neben dem zeitlichen Aspekt (wurde das Haus schon gebaut ? Wurde Ihnen gegenüber die Baugenehmigung bekannt gegeben ?) auch davon ab , ob ein evtl. gefundener Fehler zu Ihren Lasten geht.

Einen Verstoß gegen Vorschriften, die nicht nachbarschützenden Zwecken dienen, können Sie noch erfolgreich rügen bzw. beklagen (z.B. Naturschutz, Maß der Nutzung).
Eine rechtswidrige Baugenehmigung, die Sie aber nicht zugleich in Ihren Rechten verletzt, können Sie rechtlich nicht angreifen (§ 42 VwGO)

: Ich grüße,
: unser Nachbar besitzt ein sehr großes Grundstück,auf dem 4 Grundstücke abgeteilt wurden, auf denen jeweils die Baugenehmigung für 1 Einfamilienhaus besteht
: 2 davon wurden bereits bebaut, was uns nicht weiter tangierte, da das vordere der beiden Grundstücke gut 30 Meter von unser Grundstücksgrenze entfernt liegt.
: Die beiden anderen Grundstücke liegen jedoch direkt neben uns, was die Sache für uns natürlich sensibler macht. Da wir Informatione haben, daß bei der Genehmigung wohl mit der Gemeinde gekungelt wurde, wollte ich gerne wissen , ob man einen Rechtsanspruch darauf hat, daß ein unabhängiger Anwalt/Sachverständiger die Sache begutachtet.
: Wenn ja, wie könnte man das angehen ?




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