Re: Schlechtwetter Rohbau


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Abgeschickt von Lutz am 10 Oktober, 2013 um 13:04:17:

Antwort auf: Schlechtwetter Rohbau von golusda am 02 Oktober, 2013 um 15:13:02:

Bereits eine kleine Abänderung der VOB/B führt zur vollständigen Inhaltskontrolle. Wenn Sie dies nicht scheuen, dann können Sie vieles in diesem Bereich zusätzlich regeln. Wenn Ihre Regelungen zur Witterung etc. aber nicht klar und nachvollziehbar und deswegen als AGB dann unwirksam werden haften Sie als Planer gegenüber Ihrem Auftraggeber.

: Gibt es eine Möglichkeit in der Ausschreibung Rohbau ,über den Bezug zu VOB/B - §6 A2,Z2- hinaus, die Zeit zu erfassen und zu konkretisieren, in der der AN nicht arbeiten kann. Wer hat mir dazu einen Tip?





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