Abgeschickt von Erich Bauer am 08 Mai, 2005 um 10:40:37
Antwort auf: Erschliessungskosten von Gerhard Auringer am 07 Mai, 2005 um 17:05:18:
Unterstellt, die Beitragsbescheide seien bestandskräftig geworden und später sei aus an der Erschließungsanlage gelegenen nicht bebaubaren Grundstücken Bauland geworden, dann haben die Eigentümer dieser Grundstücke Glück und die Beitragszahler Pech gehabt.