Preiserhöhung nach Vertragsabschluss wegen vergessenem Posten erlaubt?


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Gesendet von fähnle am 12 Oktober, 2013 um 15:32:31:

Hallo,
folgende Sachlage:
man hat einen Vertrag zum schlüsselfertigen Hausbau unterschrieben mit Festpreis und dem Bauträger fällt nachträglich irgendwann auf, dass er einen Posten vergessen hat zu berechnen. Auch dem Bauherren ist es nicht aufgefallen. (z.B. eine Haustür von etwa 4.000 wollte der Bauherr zunächst selbst kaufen, hat sich dann aber doch entschlossen, diese Tür zusammen mit allen anderen Türen im Vertragsumfang zu belassen, was dann auch so in der Bauleistungsbeschreibung steht). Darf der Bauträger verlangen, dass der Vertrag bzgl. der Kosten nachträglich noch verändert wird? Es geht dabei nicht darum, dem Bauträger das Geld nicht zu erstatten. Er hat schließlich die Kosten. Es interessiert mich nur, wie das rechtlich aussieht.
Vielen Dank schon mal.
Fähnle



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