Re: Einliegerwohnung ohne Baugenehmigung in Dachterasse ändern?


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Gesendet von Bauamt am 13 Oktober, 2013 um 14:28:26:

Antwort an: Re: Einliegerwohnung ohne Baugenehmigung in Dachterasse ändern? posted by Neuland am 06 Oktober, 2013 um 13:31:29:

Sie missverstehen was Bestandsschutz bedeutet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bestandsschutz

: Wie ich bereits gesagt habe: Es gibt keine Pläne mehr!
: Weder in der Hausakte noch sonst irgendwo, deshalb der Bestandsschutz.

: : nochmal ... eine Wohnung ohne Bad ist keine Wohnung. Dass diese rechtens ist oder gewesen sein soll extrem fraglich. Wenn es keine Pläne mehr gibt, wie wollte man dann gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit beweisen?

: : Die Möglichkeiten irgendwas legal zu nutzen sind ohne Genehmigungsverfahren gleich null. Die Rechtmäßigkeit des Bestandes schon zweifelhaft.

: : Lassen Sie sich die letzte legale Nutzung nachweisen oder nehmen Sie Einsicht in die Hausakte beim zuständigen Bauaufsichtsamt. Ohne diese Grundlagenermittlung kann niemand (!!!) sagen, was der legale Zustand ist. Legaler Zustand ist nur über die ORIGINAL-Baugenehmigung nachzuweisen!

: :
: : : Hallo Bodo Hermann,

: : : Sie haben da etwas falsch verstanden. Zur Zeit wohnt in dieser Wohnung niemand. Die Wohnung an sich ist rechtens. Es gibt zwar keine Pläne mehr, aber für die Wohnung besteht Bestandsschutz. Früher hat wohl mal jemand in dieser Wohnung gelebt, aber das ist wohl schon ewig her (ca.25 Jahre)und da gab es auf dem Hof noch ein Plumpsklo, welches mittlerweile nicht mehr existiert. Die Wohnung ist soweit in einem ganz guten Zustand, wenn man davon absieht, dass kein Bad und keine Heizung vorhanden sind. Unsere Überlegung ist halt jetzt ob wir uns eine Art Partyraum daraus machen oder versuchen die Genehmigungen für eine Dachtererasse zu bekommen. Möchten nichts illegales machen, darum habe ich ja gefragt welche Möglichkeiten erlaubt sind, diese Wohnung ohne Baugenehmigung zu ändern.
: : : Gruß





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