B-Plan Einschränkung Grünfläche


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Gesendet von Sagensdorf am 14 Oktober, 2013 um 16:26:16:

Hallo,

in einem B-Plan wird ein 5m breiter Streifen festgesetzt, der an einer Seite des Grundstücks als Grünfläche zu verbleiben hat. Das Baufenster geht bis direkt an diesen Streifen heran. Daneben gibt es einen weiteren (öffentlichen) 5m Streifen, um insgesamt 10m Abstand zu einer Baumreihe zu halten.

In der Begründung zum B-Plan heißt es über diese Streifen: "Diese Grünflächen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten."

Frage: was darf ich darauf machen? Bedeutet "jegliche Bebauung", dass dort GAR NICHTS stattfinden darf?

Darf ich...
- dort meine Zuwegung zum Haus pflastern?
- dort aus Pflastersteinen einen Fahrradständerplatz herrichten?
- dort aus Rasengittersteinen einen PKW-Stellplatz herstellen?
- einen Carport bauen (Carportbau ist grundsätzlich erlaubt)?
- Ein Holz-Gerätehaus ("Gartenhaus") der Größe von etwa 2x3m aufstellen?

Der betroffene B-Plan ist hier verlinkt: http://www.norderstedt.de/media/custom/1917_2722_1.PDF?1355230682 , der betreffende Punkt ist auf Seite 15 unter "3.5. Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten" genannt.

Vielen Dank !!!



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