Definition "Öffentliches Gebäude" in Bayern. Feuerwehrhaus


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Gesendet von Binder am 18 Oktober, 2013 um 10:55:11:

1.
Bezüglich baurechtlicher Anforderungen z. Bsp. der Treppe disktieren wir als Planungsteam seit einiger Zeit ob ein Feuerwehrgebäude in Bayern, welches nicht für jedermann zugänglich ist als öffentliches Gebäude eingestuft werden muss.
2.
Reicht die schriftliche Aussage (als Aktennotiz) des Bauherren (der Stadt) das Gebäude sei kein öffentliches Gebäude aus, um uns bei der planerischen Einstufung als nichtöffentliches Gebäude abzusichern?

Wir bedanken uns für die Äußerung Ihrer Ansichten im vorhinein.



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