Re: Eiche soll weg


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Oktober, 2013 um 11:46:56:

Antwort an: Re: Eiche soll weg posted by Bauassessor am 18 Oktober, 2013 um 09:53:06:

Hallo Bauassessor,
die Antwort war auch so gemeint!
Ausnahmen zu den Verboten der Fällung sind üblicherweise....
a. Wenn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks aufgrund von
Vorschriften des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, geschützte Bäume zu
entfernen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern und er sich nicht in
anderer zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann,
b)
eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder
nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann,
c)
von dem geschützten Baum Gefahren ausgehen und die Gefahren nicht auf
andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werdenkönnen,
d)
der geschützte Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand
nicht möglich ist,
e)
die Beseitigung des Baumes aus überwiegendem, auf andere Weise nicht zu verwirklichendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist,
f) die Bäume die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn
Fenster so beschattet werden, daß dahinter liegende Wohnräume während
des Tages nur mit künstlichem Licht benutzt werden können.



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