Re: Definition


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Oktober, 2013 um 11:58:13:

Antwort an: Definition posted by Binder am 18 Oktober, 2013 um 10:55:11:

Hallo Binder,
ich würde NEIN sagen...siehe Bayerisches Feuerwehrgesetz
(BayFwG)
letzte berücksichtigte Änderung: Art. 14 und 18 geänd. (§ 4 G v. 20.12.2011, 689)
Art. 4
Arten und Aufgaben der Feuerwehren
(1) 1 Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. 2 Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.



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