Baubeplanungsänderung: verbaute Aussicht


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Abgeschickt von Anne Büringer am 08 Mai, 2005 um 15:35:48

Hallo,

meine (betagten) Eltern haben vor über 10 Jahren ein Haus in NRW gekauft mit einer vom Makler ausgewiesenen "unverbaubaren Aussicht" auf das Siebengebirge.

Diese Aussage entsprach den damaligen Bebauungsplänen die einen Hausbau nur vorne am angrenzendem Grundstück(seitlich anschliessendes, langes und grosses Grundstück, bisher als Viehweide genutzt)zuliessen.

Die Gemeinde hat den Plan jetzt geändert - denn für 5 Häuser bekommt man mehr Geld als für 1nes: Das führt dazu das meinen Eltern direkt vor ihren winzigen Garten und dem Panoramafenster jetzt ein Haus hingebaut wird. Aussicht auf das Siebengebirge ade, das Haus verliert an Wert.

Bei der Anhörung wurden die Einwände meiner Eltern mit den Worten abgewiesen: "Es gibt kein Recht auf eine Aussicht"

Ist hier das einschalten eines Rechtsanwaltes (Fachgebiet Verwaltungsrecht/Planungsrecht und Baurecht) sinnvoll und erfolgsversprechend?

Das "Inkraftreten der Änderung des Bebauungsplanes" wurden am 22.2.2005 veröffentlicht & kann angeblich eingesehen werden.

Vielen Dank für einen Tip,

A. Büringer





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