Re: Eiche soll weg


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Oktober, 2013 um 23:37:23:

Antwort an: Re: Eiche soll weg posted by Dirk Baumeister am 18 Oktober, 2013 um 17:24:16:

Hallo Dirk,
eine "gewollte" Fällung aus privater oder baurechtlicher Relevanz ist hier nicht zu unterscheiden.
Wenn Sie einen geschützten Baum fällen oder durch Rückschnitt derart verändern möchten, dass hierdurch sein charakteristisches Aussehen oder das weitere Wachstum beeinträchtigt wird, benötigen Sie eine Erlaubnis nach der Baumschutzsatzung, so vorhanden.
Kaffee und Kuchen nützt da auch nichts.
Zuständig ist auch die ULB, nicht die "unteren Umweltbehörden".



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