Re: Definition


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Oktober, 2013 um 00:04:07:

Antwort an: Re: Definition posted by Dirk Baumeister am 18 Oktober, 2013 um 17:32:31:

Hallo Dirk,
nach meinem Kenntnisstand sind die IHK, AKNW und die ÄkNo bei uns in NRW Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit jedermann überall zugänglich....natürlich nicht der "Server-Raum"....
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung:
Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
Sport- und Freizeitstätten,
Einrichtungen des Gesundheitswesens,
Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
Verkaufs- und Gaststätten,
Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.



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