Re: Eiche soll weg


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Gesendet von Dirk Baumeister am 19 Oktober, 2013 um 23:07:56:

Antwort an: Re: Eiche soll weg posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Oktober, 2013 um 23:37:23:

Die Untere Landschaftsbehörde (ULB) ist eine der verschiedenen untere Umweltbehörden.

Es ist jedoch zu unterscheiden, ob die Frage sich darauf richtet ob ein Dritter die Fällung meines Baumes verlangen kann oder ich selbst die Fällung beabsichtige. Im ersteren Fall kann schon mein eigener Widerstand der Fällung entgegen stehen und dann kommen die möglichen zu überwindenden öffentlich-rechtlichen Hindernisse dazu (anschließend). Die Frage richtete sich jedoch (zunächst) nicht auf die öffentlich-rechtlichen Hemnisse sondern eben auf die berechtigten Forderungen eines Dritten. Und die lassen sich durchaus das ein oder andere Mal mit Kaffee und Kuchen zumindest herausfinden und manchmal auch klären oder abwenden.


: Hallo Dirk,
: eine "gewollte" Fällung aus privater oder baurechtlicher Relevanz ist hier nicht zu unterscheiden.
: Wenn Sie einen geschützten Baum fällen oder durch Rückschnitt derart verändern möchten, dass hierdurch sein charakteristisches Aussehen oder das weitere Wachstum beeinträchtigt wird, benötigen Sie eine Erlaubnis nach der Baumschutzsatzung, so vorhanden.
: Kaffee und Kuchen nützt da auch nichts.
: Zuständig ist auch die ULB, nicht die "unteren Umweltbehörden".





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