Leistung abgerechnet aber nicht erbracht


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Gesendet von Paul Buxbaum am 22 Oktober, 2013 um 13:06:36:

Guten Tag,

folgende Frag:

beim Errichten einer Neubauwohnung wurde als Zusatzleistung Parkettboden beauftragt. Dieser Auftrag bestand aus zwei Teilen.

- Estrich spachteln, schleifen und grundieren für den Bereich der Parkettfläche.

- Parkett inkl. verlegen und Fußleisten.

Das Parkett (voll flächig verklebt auf WW Fußbodenheizung) hat diverse Hohlstellen mit Bewegung, es gibt hierzu ein Gutachten (Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige) dies empfiehlt den kompletten Neuaufbau des Parkettbodens.

Zusätzlich kam heraus, dass der Boden nicht gespachtelt und geschliffen wurde, dieser Sachverhalt wurde sogar im Nachhinein schriftlich bestätigt. Das Geld soll zurück erstattet werden.

Als Erklärung heißt es jetzt, es wurde spezial Estrich eingebaut, der so eben ist das nicht gespachtelt werden musste. Eine weitere Parkettfirma, die im selben Haus Parkett verlegt hat, gab aber die Info, dass der Boden sehr wohl gespachtelt werden musste um die benötigte Ebenheit herzustellen.

Die Frage ist jetzt:

Kann der GU eigenmächtig die Leistung streichen, die gut Dokumentiert beauftragt und sogar bezahlt wurde?

In wieweit muss der Parkettfirma die Nachbesserung eingeräumt werden, da ja der komplette Untergrund augenscheinlich nicht richtig vorbereitet wurde?

Vielen Dank
Paul



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