Treppen mit geringer Benutzung


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Gesendet von User12 am 23 Oktober, 2013 um 13:36:16:

Hallo Forum,

was sind Treppen mit geringer Benutzung ?

Nach § 10 Abs. 4 LBOAVO-BW gilt:
.....
(4) Die nutzbare Breite notwendiger Treppen muss mindestens 1 m, bei Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mindestens 0,8 m betragen. Dies gilt nicht für Treppen in mehrgeschossigen Wohnungen. Für Treppen mit geringer Benutzung können geringere Breiten zugelassen werden......

Nun steht leider nirgendwo, auch nicht im Internet, was Treppen geringer Benutzung sein sollen. Kann jemand weiterhelfen ?

Danke



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