Dachbodenausbau


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Gesendet von Sebastian Sagerer am 31 Oktober, 2013 um 11:21:23:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es sei folgender Fall angenommen:

Ein Architekt plant für eine Familie ein Einfamilienhaus. Über dem Wohnzimmer befindet sich ein offener Galerieraum direkt unter dem Dach. Dieser erfüllt alle Kriterien eines Wohnraums: Er befindet sich innerhalb der Wohnung,wird direkt vom Wohnzimmer aus über eine Treppe erreicht und hat eine Sichtverbindung zum Wohnzimmer. Er verfügt über ausreichende Belichtung, auch sind alle Kriterien des Brandschutzes erfüllt. Der Architekt deklariert diesen Raum bei der Genehmigungsplanung, die natürlich von den Bauherren unterschrieben wird, als reinen Nutzraum. Den unerfahrenen Bauherren fällt dieser Umstand erst später auf. Ein Ausbau ist aber aufgrund der Architektur (offene Galerie zum Wohnzimmer) unbedingt erforderlich, selbstverständlich war eine Nutzung für Wohnzwecke auch erwünscht. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Genehmigung für Dachausbauten im vorliegenden Bebauungsplan nicht gestattet ist. Wer hat hier den Schaden zu verantworten? Planer oder Bauherr? Was sind die Konsequenzen für den Bauherren hinsichtlich der Nutzung / Ausbau des Raums?



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