Re: Grundentwertung durch Gefahrenzonenänderung


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Gesendet von Bauamt am 01 November, 2013 um 10:25:11:

Antwort an: Grundentwertung durch Gefahrenzonenänderung posted by lutz am 30 Oktober, 2013 um 16:05:17:

Der Wert von Grundstücken ist nicht geschützt. Warum sollte ein Staat den Wert also garantieren oder Entschädigungen zahlen ?

Wenn es anders wäre, könnte keine Straße mehr gebaut werden, kein Gewerbegebiet mehr ausgewiesen werden usw. Fast jede Handlung eines Hoheitsträgers (Bund, Länder, Gemeinden) hat Auswirkungen auf Grundstückswerte.

Verfassungrechtlich:

Artikel 14 Grundgesetz
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

Wenn ein Gesetz also eine Hochwassergefahrenzone festlegt, stellt dies eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dar, die nicht entschädigungspflichtig ist. Es ist nichts anderes wie andere Naturschutz oder Baugesetze auch, die ggf. ein Baurecht einschränken oder gar ausschließen (z.B. Naturschutzgebiet).

: in Österreich werden zur Zeit die Hochwasser Gefahrenzonen neu gestaltet, dadurch kommt es vor, dass bisheriges sicheres und gewidmetes Bauland in rote Gefahrenzonen gerät, was Bauverbot und völlige Entwertung der Grundstücke also katastrophale finanzielle Folgen für Betroffene bedeutet. Gibt es in Deutschland schon Fälle und können Betroffene Entschädigungsforderungen gegen den Staat geltend machen?





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