Re: Einbehalt von Kaufpreisrate?


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 08 Mai, 2005 um 18:47:38

Antwort auf: Einbehalt von Kaufpreisrate? von Maximilian am 04 Mai, 2005 um 14:28:31:

Guten Tag,

grundsätzlich sind Einbehalte möglich, Sie können vor der Abnahme ein Vielfaches der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten erreichen. Im Einzelnen hängt das aber vom Vertrag und von den jeweiligen Mängeln ab, beim VOB-Vertrag hat man mehr Möglichkeiten als beim BGB-Vertrag. Außerdem kann ein Einbehalt von Zahlungen während der Bauphase das Klima vergiften, darüber muss man sich im Klaren sein. Ferner ist zu prüfen, ob eine Unterwerfungsklausel bezüglich der sofortigen Zwangsvollstreckung vereinbart wurde, was beim Bauträgervertrag unter Einschluß des Grundstükskaufs die Regel sein dürfte.

Gleichwohl sollte man auf keinen Fall nachgeben, wenn Mängel da sind, es kommt nur auf den Weg an. Dokumentieren Sie daher zumindest, wenn Sie nicht trotzdem Einbehalte vornehmen, die Baumängel durch einen Privatgutachter. Sollten Mängelfestgestellt werden, sind die Gutachterkosten übrigens erstattungsfähig.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns


: Hallo!

: Wir haben ein Haus (wird gerade gebaut) vom Bauträger erworben. Nun haben wir festgestellt, dass diverse Dinge nicht wie vertraglich vereinbart umgesetzt werden sollen (ist noch nicht erfolgt!).

: Da die nächste Kaufpreisrate in 4-6 Wochen ansteht, würden wir dies gerne als Druckmittel nutzen, um den Bauträger in die richtige Richtung zu weisen.

: Welche grundsätzlichen Möglichkeiten gibt es denn hier einen Teil (und welchen) zurückzuhalten?

: Danke

: Max





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