Re: Stellungnahme der Stadt


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Gesendet von Bauamt am 07 November, 2013 um 18:51:12:

Antwort an: Stellungnahme der Stadt posted by gerrko am 07 November, 2013 um 14:21:56:

Das kann hier niemand wissen.

Nur weil ein Grundstück grundsätzlich bebaubar ist, bedeutet das noch lange nicht, dass ein Vorbescheid für ein konkretes Vorhaben erteilt wird.

So kann sich das Vorhaben z.B. aufgrund seiner Höhe nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Oder es liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vor, usw.

Auch die Art der Nutzung ist von Bedeutung. So wäre z.B. die Errichtung eines Wohnhauses in einem Gewerbegebiet unzulässig.

: Hallo,

: mein Antrag auf einen Bauvorbescheid wurde von der unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft und der positive Entwurf steht schon fest. Es steht aber noch die Stellungnahme der Stadt aus (Prüfung Flächennutzungsplan usw.). Satzung und Bebauungsplan gibt es nicht. Ich habe ein freies Schreiben der Stadt aus dem Jahr 2003, dass ich auf dem Grundstück bauen darf. Änderungen im Flächennutzungsplan und anderen Regelungen gibt es seit dem nicht. Kann ich davon ausgehen, dass die aktuelle Stellungnahme für den Bauvorbescheid nicht von der aus dem Jahr 2003 abweicht?

: Vielen Dank.





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