Maklerprovision


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Gesendet von Andreas am 11 November, 2013 um 09:20:00:

Hallo zusammen.

Folgende Situation beschäftigt mich zur Zeit:
Beim Kauf einer Immobilie (unbebaut) hat der Makler eine Bedingung in den von uns notwendiger Weise unterzeichneten Objektnachweis formuliert. Entweder man baut mit seiner vermittelten Hausbaufirma oder man muss eine Provision in Höhe von 14%+MWST. zahlen.

Ich habe den Bau-Vertrag abgeschlossen, aber im Nachhinein wg. Unstimmigkeiten im weiteren Verlauf gekündigt. Die Baufirma erwägt zudem eine Schadenersatzklage. Mein RA geht von sehr guten Chancen für mich aus.
Der involvierte Vermittler(dessen Maklerzulassung ich noch prüfen muss - wo kann man das verbindlich in Erfahrung bringen?) meint nun, er könne die 14%+MWST in Rechnung stellen, da ich nicht mit der Hausbaufirma gebaut habe.


Frage1: Ist die Höhe der Provision sittenwidrig? Ich habe bereits von einigen Urteilen in dieser Richtung gelesen.

Frage2: Ist die Formulierung einer Bedingung in einem Objektnachweis, als Knebelung zu verstehen und daher ggfls. von Beginn an unwirksam?

Für Ihre geschätzte Antwort bedanke ich mich.

VG Andreas



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