Re: was ist unter privat garten zu verstehen?


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 08 Mai, 2005 um 19:09:11

Antwort auf: was ist unter privat garten zu verstehen? von Martina am 03 Mai, 2005 um 17:49:00:

Guten Tag,

die von Ihnen gestellte Frage kann man ohne Weiteres nicht beantworten.

Ich würde "Privatgarten" zunächst so definieren, dass der Garten Ihnen zur ausschließlichen Nutzung zusteht. Die von Ihnen geschilderten Nutzungsbeeinträchtigungen scheinen mit teilweise auch mit einer Einordnung als "Garten" vereinbar, wenn sich aus dem Vertrag und der Vertragsanbahnung (Unterlagen, Werbung, Prospekte) nichts anderes ergibt. So könnten Ansprüche wegen Prospekthaftung in Betracht kommen.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns

: Hallo,

: wir haben eine Eigentumswohnung mit Privatgarten ca.67qm gekauft. leider mußten wir nach fertigstellung feststellen das ca. 10qm aus einer schutzbegrenzung aus steinen(zur mauer hin)besteht, ca. 15qm nicht mit rasen bepflanzt werden da nicht möglich(?) und ca. 20qm bestehen aus einer schräge (tiefgaragendach)welches eigentlich mit rasen bedeckt sein sollte, und nun leider nur mit steinen aufgeschüttet worden ist. Der Garten wurde uns als komplette rasenfläche verkauft. Definitiv sind ca. 35qm garten zu nutzen. hat jemand erfahrung ob man hier den kaufpreis mindern kann oder andere informationen? danke





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