Re: Nutzung eines von der Stadt zu erwerbenden Baugrundstücks


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Gesendet von Dirk Baumeister am 19 November, 2013 um 20:25:33:

Antwort an: Nutzung eines von der Stadt zu erwerbenden Baugrundstücks posted by Ralf Schlüter am 19 November, 2013 um 16:41:01:

Hier werden scheinbar zwei Rechtsbereiche zusammen geschmissen.

Der eine Teil ist die planungsrechtliche Nutzung des Grundstücks. Da scheint es eine Festsetzung zu geben, die die Anzahl der Wohneinheiten je Grundstück mit maximal zwei definiert. Ob damit der Ausschluß von einem Doppelhaus gemeint ist, liesse sich nur mit Blick auf den Bebauuangsplan und die dortigen textlichen Festsetzungen feststellen.

Darüberhinaus kann die Stadt als Verkäufer des Grundstücks privatrechtlich Vereinbarungen in den Vertrag aufnehmen, der bei Abweichung hiervon Vertragsstrafen vorsieht.

Letztlich bedeutet das, dass es durchaus möglich ist eine Baugenehmigung von der Stadt zu bekommen, sogar bekommen zu müssen, solange man dem Bebauungsplan nicht widerspricht obwohl damit gegen die privatrechtlichen Vereinbarungen verstößt.


: Hallo zusammen,
: ich habe mich bei der Stadt auf ein Baugrundstück beworbenen, und auch den Zuschlag für die Zuteilung erhalten. Gemäß Bebauungsplan kann das Grundstück in 2 Wohneinheiten geteilt werden. Da das Baufenster für das Haus groß genug ist und 2-geschossig bebaut werden darf beabsichtige ich die 2 Bauebenen aufzuteilen in je eine Wohneinheit und eine entstehende Wohneinheit zu verkaufen, die verbleibende für mich zu nutzen. Auf Nachfrage bei der Stadt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen gab es nun 2 unteschiedliche Antworten:

: 1) Die Aufteilung des Gebäudes in 2 gleiwertige Wohneinheiten sei kein Problem. Der Verkauf einer Wohneinheit nach Erwerb des Grundstücks obliegt dem Verkäufer.
: 2) Das Objekt dürfe nicht in 2 gleichwertige Wohneinheiten aufgeteilt werden und innerhalb von 5 Jahren dürfen nicht Teile der entstandenen Immobilie per Eigentümergemeinschaft verkauft werden. Hierfür könne die Stadt eine Vertragssttrafe festsetzen.

: Im Bebauungspan find ich lediglich das 2 Wohneinheiten entstehen dürfen. Verbindlich von der Stadt habe ich das nicht 2 Reihenhäuser entstehen dürfen.

: Wie aber sieht es mit meinem Plan aus die 2 Wohneinheiten auf je eine Wohneinheit je Ebene zu bebauen, und um das ganze finanzierbar zu machen eine WE zu verkaufen, es geht ja nicht um Bereicherung sondern nur darum unter Kosten/ Nutzen Aufwand wirtschaftlich zu planen.
: Kennt jemand die Rechtslage?

: Vielen Dank für eure Hilfe.

: MfG
: Ralf





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