Re: Umwehrungen im Vergleich zu Treppengeländern


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Gesendet von Dirk Baumeister am 21 November, 2013 um 14:37:47:

Antwort an: Re: Umwehrungen im Vergleich zu Treppengeländern posted by Bolanger am 21 November, 2013 um 08:40:37:

Zunächst muss man daran denken, dass die BauO nicht für öffentliche Verkehrswege gilt. Dort also generell andere Anforderungen auf eigener Gesetzesgrundlage gestellt werden. Darüberhinaus sind in den BauO auch Regelungen getroffen, die in bestimmten, als allgemein bekannte Gefahrbereiche oder bei der Nutzung widersprechenden Ausführungen durchaus auf Geländer verzichtet werden kann, wie z. B. an Kaimauern, Schwimmbekcen und an Laderampen. Der Gesetzgeber hält das für vertretbar, da dort nicht regelmäßig mit dem Aufenthalt von unbeaufsichtigten Kindern zu rechnen ist und den Erwachsenen eine ausreichende Gefahreinschätzung unterstellt wird.


: Hallo,

: diese Differenzierung macht Sinn, allerdings fallen mir viele Widersprüche ein.
: Das sind dann z.B. Umwehrungen im öffentlichen Bereich wie z.B. einem Wandersteg an einem relativ tiefen See oder einem erhöhten Fußweg. Laut Bauordnung sind dort aufgrund der Absturzhöhe Umwehrungen mit einer Mindesthöhe nötig, aber man findet nur einen Handlauf. Kinder können unten durchkrabbeln.

: Welche Grundlage fordert dann die Ausbildung der aufwändigen Treppengeländer? Oder anders formuliert: Auf welcher Grundlage dürfen Handläufe z.B. im Bereich anderer öffentlicher Wege errichtet werden?

: Danke,

: Bolanger


: : Treppengeländer liegen an regelmäßig begangenen Bereichen während die Einschubtreppe zum Dachgeschoss nur einer temporären Nutzung unterliegt. Das Gefahrpotential ist ungleich höher. Während das eine in Standard-Laufwegen, die nach einiger Zeit auch automatisiert und mit geringer Aufmerksamkeit begangen werden liegt das andere in einem Bereich, der nur zu wenigen Gelegenheiten und dann ohnehin mit einer besonderen Vorsicht und Aufmerksamkeit benutzt wird (werden sollte). Sollte eine regelmäßige Nutzung beabsichtigt sein, würden auch hier die vermeintlich strengeren, zumindest aber aufwändigeren, Anforderungen zu erfüllen sein.

:
: : : Hallo,

: : : kann mir jemand erklären, warum es für Treppengeländer weitreichende Vorschriften zu deren Gestaltung gibt (Höhe, Öffnungsmaße), während die Umwehrungen, die man z.B. im Spitzboden über Einklapptreppen sieht, nur aus zwei Latten bestehen?

: : : Beides soll Abstürze verhindern. Nur warum reichen dazu einmal die Dachlatten und warum sind beim anderen Mal komplizierte (und teure) Geländer nötig?

: : : Vielen Dank,

: : : Bolanger



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