Mangel beim Werkvertrag


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Gesendet von Peter S. am 25 November, 2013 um 20:17:24:

Hallo Forumsgemeinde,

meine Schwiegermutter hat einen Holzunterstand beauftragt mit einer Schiebetür. Nach Fertigstellung des Werkes stellte sich heraus, dass die Schiebetür nicht funktionsfähig ist, da sie zum Verreisen neigt (Wetterseite)und schlecht schließt.
Der Handwerker hat bereits 2 mal versucht den Mangel zu beseitigen (ohne Erfolg)und sagt nun, dass eine Schiebetür nicht zu realisieren sei, er daher eine normale Schwingtür einbauen will.

Die Schwingtür ist natürlich sehr viel günstiger. Der Handwerker besteht allerdings auf die Begleichung des Preises inkl. Schiebetür...er argumentiert, dass meine Schwiegermutter schließlich die Schiebetür wollte (er hat aber auch nie anklingen lassen, dass dies von Anfang an gar nicht möglich sei)das kann doch nicht sein oder??

Wenn ich eine Schiebetür bestelle und bezahlen soll muss doch auch eine Schiebetür dabei herauskommen, oder wenn bautechnisch nicht anders möglich eine andere Lösung dann aber um den geminderten Betrag...oder sehe ich das Falsch?

viele Grüße

Peter S.



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