Vergnügungsstätte im gesamten Gemeindegebiet ausschließbar?


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Gesendet von Peter Freitag am 05 Dezember, 2013 um 03:10:53:

Es geht um die Nutzungsänderung eines ehemalig landwirtschaftlichen Anwesens zu einer Vergnügungsstätte.
Das Anwesen befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Kann die Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet die Zulassung von Vergnügungstätten untersagen oder kann die Gemeinde nur für jeweils einen gültigen Bebauungsplan/Flächennutzunsplan derartige Vorhaben wie Vergnügungsstätten ausschließen?
Kann die Gemeinde auch den gesamten baurechtlichen Außenbereich der Gemeinde für Vergnügungstätten ausschließen?



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