Re: Bayern Bearbeitungszeit Bauvoranfrage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bauamt am 06 Dezember, 2013 um 14:41:17:

Antwort an: Bayern Bearbeitungszeit Bauvoranfrage posted by Sagmann am 05 Dezember, 2013 um 10:24:51:

In Bayern gibt es keine gesonderte Frist, die bei einer Entscheidung über Bauanträge oder Vorbescheide zu beachten ist.

Lediglich die allgemeine Möglichkeit der Untätigkeitsklage verbleibt:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/75.html

: Beim Stellen einer Bauvoranfrage im Außenbereich von Bayern frägt man sich wie lange eine "angemessene" Bearbeitungszeit ist.
: Es wurden alle zuständigen Stellen gehört, der Bauauschuss hat zugestimmt, aber ein Nachbar hat jetzt beim Bayerischen Landtag eine Petition eingereicht um das Bauvorhaben zu verhindern (kleines Stallgebäude, privelegiertes Bauvorhaben). Muss die Baubehörde die Entscheidung der Regierung (von Schwaben)bezüglich der Petition abwarten oder kann schon vorher entschieden werden, alle anderen Stellen äußerten keine Bedenken und die schon verstrichene Bearbeitungszeit beträgt knapp 1 Jahr.
: In der LBO von Baden-Würtenberg §54 stehen Fristen, gibt es in Bayern keine vergleichbare Rechtsgrundlage?

: Über hilfreiche Hinweise bedanke ich mich im vorhinein.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]