Re: Vollerschlossenes Geundstück


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 08 Dezember, 2013 um 23:13:07:

Antwort an: Vollerschlossenes Geundstück posted by Enes am 07 Dezember, 2013 um 11:53:50:

Hallo Enes,
voll erschlossenes Land bedeutet, dass die Medien (wie Wasser- und Abwasserleitung, Strom-, Gasleitungen) an dem Grundstück anliegen und die Anbindung an das öffentliche Straßennetz gewährleistet ist. Dazu ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Medien auf dem Grundstück liegen. Werden die Medien in einer gewissen Entfernung an dem Grundstück vorbeigeführt, so sind diese Grundstücke voll erschlossen. In manchen Orten gelten Grundstücke als erschlossen, wenn die Medien in einer Entfernung von 100 bis 150 Metern an der Grundstücksgrenze vorbeigeführt werden.

Neben den grundlegenden Erschließungselementen, Straße, Wasser, Strom und Abwasser, ohne die Sie nicht bauen dürfen, benötigen Sie noch weitere Erschließungsleitungen, die nicht immer zwingend vorhanden sein müssen. Dies sind die Leitungen für Telekommunikation (Telefon, DSL, Kabelfernsehen, Kabelnetzwerk), Gas und Fernwärme. Da diese Versorgungen von den regionalen Anbietern verlegt werden und wirtschaftlichen Faktoren unterliegen, ist es nicht immer gewährleistet, dass die Anschlüsse Ihren Wünschen entsprechen oder überhaupt in naher Zukunft verlegt werden.Sind diese Kriterien nicht erfüllt, so müssen Sie zunächst für die Erschließung Ihres Grundstückes sorgen und sie in Ihre Kostenplanung mit einbeziehen.
Die Erschließung ist in der Regel die Aufgabe der Gemeinden. Sie sollten sich vor dem Kaufvertrag eine schriftliche Bestätigung über den Stand der Erschließung und voraussichtlich künftige Erschließungskosten von der Gemeinde besorgen.Wenn es nicht an Ihrem Grundstück ersichtlich ist, ob und welche Leitungen noch angelegt sind, fragen Sie einfach die Nachbarn, lesen Sie den Bebauungsplan oder fragen in der Baubehörde nach.



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