Abgeschickt von Riko am 08 Mai, 2005 um 19:42:40:
Antwort auf: Grenzbebauung Garage von Bazi am 08 Mai, 2005 um 18:36:01:
Höhe 6 Meter ???? Les mal § 8 Absatz 9 der Landesbauordnung RP! Klarheit kriegst Du immer bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde!
: Mein Nachbar baut auf unsere gemeisame Gundstücksgrenze,
: eine " Doppelgarage " länge ca.9 m höhe ca. 6 m .
: Meine Frage ist dies so zulässig, ohne meine Zustimmung.
: Bundesland Rheinland Pfalz