Re: Haus kauf in Gewerbegebiet


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 09 Dezember, 2013 um 15:06:33:

Antwort an: Re: Haus kauf in Gewerbegebiet posted by Nico am 09 Dezember, 2013 um 14:56:42:

hallo Nico,
Wohnen im Gewerbegebiet ist in aller Regel nur zulässig, wenn der Wohnungsinhaber Betriebsleiter ist oder zum Aufsichts- und Bereitschaftspersonal des benachbarten Gewerbebetriebes gehört. "Freies
Wohnen" beliebiger Mieter ist in Gewerbegebieten und Industriegebieten unzulässig.
Das bedeutet - so hat es das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW 2008 noch einmal ausdrücklich betont - das eine Baugenehmigung gegenstandslos wird, wenn der Gewerbebetrieb, dem sie zugeordnet ist, aufgegeben wird. Dasselbe gilt, wenn die Wohnung bzw. das Grundstück unabhängig von dem betrieb an beliebige Dritte veräußert wird.




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