Re: Haus kauf in Gewerbegebiet


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Gesendet von Dirk Baumeister am 09 Dezember, 2013 um 19:37:20:

Antwort an: Re: Haus kauf in Gewerbegebiet posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 09 Dezember, 2013 um 15:06:33:

Das Wohnen muss darüberhinaus "untergeordnet" sein und das unmittelbare Wohnen auch erforderlich. Es muss also ein betriebsbezogenes Erfodernis bestehen, dass eine ständige Anwesenheit vor Ort gewährleistet werden muss.

Wenn man nicht ernsthaft vor hat, ein Gewerbebetrieb zu führen sondern nur das vermeintlich günstige Angebot wahrnehmen möchte ist das IMMER eine schlechte Idee eine Gewerbegrundstück zur Eigennutzung zu kaufen.


: hallo Nico,
: Wohnen im Gewerbegebiet ist in aller Regel nur zulässig, wenn der Wohnungsinhaber Betriebsleiter ist oder zum Aufsichts- und Bereitschaftspersonal des benachbarten Gewerbebetriebes gehört. "Freies
: Wohnen" beliebiger Mieter ist in Gewerbegebieten und Industriegebieten unzulässig.
: Das bedeutet - so hat es das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW 2008 noch einmal ausdrücklich betont - das eine Baugenehmigung gegenstandslos wird, wenn der Gewerbebetrieb, dem sie zugeordnet ist, aufgegeben wird. Dasselbe gilt, wenn die Wohnung bzw. das Grundstück unabhängig von dem betrieb an beliebige Dritte veräußert wird.





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