Re: Neubau im Außenbereich ohne öffentliche Erschließung?


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Gesendet von Bauamt am 09 Dezember, 2013 um 23:11:06:

Antwort an: Neubau im Außenbereich ohne öffentliche Erschließung? posted by Matthias B. am 09 Dezember, 2013 um 17:05:06:

Eine "öffentliche" Erschließung ist nicht erforderlich, solange die Erschließung des Grundstückes dennoch (z.B. privat) gesichert ist.

Ausnahmen kann aber die jeweilige Landesbauordnung Ihres Bundeslandes regeln.

: Hallo,
: folgender Fall:
: Ein Resthof (Hofstelle ohne Felder) befindet sich auch einem gefangenen Grundstück ohne öffentliche Anbindung, d.h. es muss ein privater Weg eines Nachbarn durchfahren werden bis man zur öffentlichen Straße kommt (Fahrtrecht grundbuchrechtlich eingetragen).
: Vor 10 Jahren brannte das Wohnhaus ab. Es wurde neu erbaut.
: Nun kam es zum Verkauf dieses Resthofs.
: Der Nachbar sagt nun, die Straße sei sein Privateigentum und nicht öffentlich. Auf dem Lageplan für die Baugenehmigung, als damals das abgebrannte Wohnhaus neu gebaut werden sollte, ist diese Privatstraße als "Gemeindestraße" deklariert. Eine Nachfrage beim Grundbuchamt ergibt, dass sich das entsprechende Flurstück der Straße in Privateigentum befindet.
: Ist dann dieser Neubau des abgebrannten WOhnhauses im Außenbereich dann illegal gewesen, da die öffentliche Erschließung nicht gegeben war, sondern nur über Privatstraße?





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