Re: Baugenehmigung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 14 Dezember, 2013 um 22:56:44:

Antwort an: Baugenehmigung posted by Badida am 14 Dezember, 2013 um 18:58:27:

Kommt drauf an ...

Zunächst scheint es eine Tatsache zu sein, dass das was gebaut wurde, nicht der Genehmigung entspricht. Daher haben sie für das Gebaute keine Genehmigung und das Genehmigte nicht gebaut. Das Geäude ist also derzeit ein Schwarzbau und genießt keinerlei Bestandschutz.

- wenn die Veränderungen genehmigungsfähig sind ist eine nachträgliche Legalisierung des Gebäudes möglich. Konsequenze ist in jedem Fall die dreifache Genehmigungsgebühr und voraussichtlich Schwierigkeiten bei nachträglichen bautechnischen Nachweisen.

- wenn die Veränderungen nicht genehmigungsfähig sind, kann eigentlich nur ein Rückbau in den genehmigten Zustand oder, senn das nicht möglich ist, ein Abriss gefordert werden.

- darüberhinaus (also zusätzlich (!!!) und nicht als Ersatz für den Abriss oder die nachträgliche Genehmiung) kann in jedem Fall ein Bußgeld verhängt werden, da abweichend von der Baugenehmigung bauen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

: Hallo,

: wir haben einen Anbau an unsere Garage vor 2 Jahren gemacht (wintergartenähnlich, mit glas und Stein) und diesen insgesamt etwas massiver und breiter gebaut als es in der Baugenehmigung eigentlich vorgesehen war.
: Jetzt ist jemand vom Bauamt erschienen und hat dazu Stellung genommen und es werden weitere Schritte eingeleitet u.s.w.

: Womit müssen wir nun Rechnen? Umbau? Abriss? Strafe?





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