Re: Ist Vermietung eine bauliche Umnutzung?


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Dezember, 2013 um 13:02:11:

Antwort an: Ist Vermietung eine bauliche Umnutzung? posted by Ernst am 19 Dezember, 2013 um 05:50:30:

Hallo Ernst,
die Nutzung eines bisherigen Wohnhauses(Eigennutzung oder Vermietung) wird durch eine "gewerbliche Nutzung" -mit kurzfristiger Zimmervermietung- eine Nutzungsänderung erforderlich machen.
Siehe auch KG ZMR 2007, 803, 804 f.; 2008, 406, 407; OLG Saarbrücken NZM 2006, 588, 589; AG Lübeck, Urt. v. 28. November 2008, 35 C 22/08, juris



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