Re: Drohender Gebäudeeinsturz nachbarhaus


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 27 Dezember, 2013 um 22:14:46:

Antwort an: Drohender Gebäudeeinsturz nachbarhaus posted by AK am 27 Dezember, 2013 um 21:31:49:

hallo AK,
in Deutschland ist jeder Eigentümer eines Hauses ermittelbar. Fragen Sie beim Liegenschaftskataster Ihrer Gemeinde/Stadt nach dem Eigentümer des Flurstück nach.....





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