Re: Bauzeitgarantie


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Gesendet von Dirk Baumeister am 28 Dezember, 2013 um 14:49:00:

Antwort an: Bauzeitgarantie posted by Steven Gierke am 18 Dezember, 2013 um 12:56:36:

Hier kommen alle möglichen und hilfreichen Hinweise zu spät.

Grundsätzlich ist eine Fristenvereinbarung ohne gleichzeitig auch Folgen zu vereinbaren, wenn diese nicht eingehalten sind, einfach eine unvollständige Regelung. Wer sich hier auf die Vertragsvorschläge des Bauträgers verlässt, ohne intensiv die Inhalte zu hinterfragen und auch mal mit jemand fachkundigem zu sprechen, der die Verträge genau auf solche Dinge hin durch liest, macht schlicht einen kaum korrigierbaren Fehler. Ob und welche Korrekturen gegebenenfalls möglich sind, lässt sich nur am konkreten Objekt und Vertrag herausfinden.

: Hallo,

: ich lasse zur Zeit ein Einfamilienhaus von der FIBAV/HS-Bau bauen. Der Bauträger hat im Werkvertrag eine Bauzeitgarantie von 5 Monaten gegeben, allerdings ohne Angabe einer Vertragsstrafe, in der festgehalten wird, was passiert wenn diese 5 Monate nicht eingehalten werden.
: Im Bauverlauf haben wir eine Bürgschaft "....für die rechtzeitige Herstellung des Werkes..."von einer Versicherungsgesellschaft zugesandt bekommen. Nun behaupten Versicherungsgesellschaft und Bauträger, dass die Bürgschaft nur ausbezahlt werden kann, wenn der Bau überhaupt nicht fertiggestellt wird und nicht nur weil die 5 Monate nicht eingehalten werden. Der Bauträger sagt zudem, dass wenn wir die Bürgschaft trotzdem in Anspruch nehmen wollten, der Bauvertrag vom Bauträger gekündigt werden würde und damit der Bau nicht fertiggestellt werden wird. Zudem würde er uns verklagen.
: Ich kann nicht glauben, dass die 5 Monate Bauzeitgarantie im Grunde wertlos sein sollen und das die Aussage "RECHTZEITIGE Herstellung des Werkes" nur "Herstellung des Werkes" bedeuten soll.
: Was kann ich nun tun?

: Danke für eure Antworten





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