Baurecht / Bauträger Übertragung von Forderungen an andere


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Gesendet von Markus Bartel am 29 Dezember, 2013 um 00:26:46:

Eine Familie entscheiden sich ein Grundstück zu kaufen um ein Einfamilienhaus bauen zulassen, da sie aber beide berufstätig sind suchen die beiden sich einen Bauträger.

Nach dem sich die Familie sich für einen Bauunternehmen entscheidet hat, schließen die einen Werkvertrag nach BGB ab, mit Vertragsstrafe wenn der Bau innerhalb von 6 Monaten beendet wird.
Nach verzögertem Baubeginn von circa 1 Monat, wird innerhalb kurzer Zeit der Rohbau fertiggestellt. Dann fangen die Probleme an, die ganzen Gewerke verzögern sich, so das Ende des 7 Monats kein Ende in Sicht ist, auf Anrufe und Mails nicht reagiert.


Dann entschließt sich der Bauherr den Vertrag mit einer Fristsetzung zu kündigen. die Kündigung wird per Einschreiben zugesendet mit der Bitte zur Abnahme, darauf reagiert die Baufirma auch nicht. Ein zweites Brief wird verfasst aber wieder keine Reaktion.
Nach Abnahme durch einen Bausachverständigen (den die Familie beauftragt) beginnt die Familie mit neuen Handwerken und mit viel Eigenleistung den Bau wieder Vorrang zutreiben. Nach circa 2 Monaten zieht die Familie in den Bau ein.

Bis dahin keine Reaktion vom Bauunternehmer aber im Internet kommen noch viele andere Familien zum Vorschein die genau das selbe erleben. Gestern bekommt die Familie einen Brief das der Bauunternehmen die Fälligkeiten von der Familie an einen Baustoffhändler übergeben hat. Die Zahlungen wurden gemäß zahlungsplan durchgeführt, bis auf die letzten zwei Rechnungen diese Rechnungen wurden aufgrund von erheblichen Mängeln einzelner Gewerke einbehalten obwohl diese Gewerke schon bezahlt worden waren, zum Teil sind immer noch Mängel am Haus vorhanden die man nur mit zu viel kosten beheben kann.

Frage
1. darf der Bauträger die Fälligkeiten ohne eine Abmahne durchgeführt zuhaben an einen anderen übertragen
2. wer haftete für die Gewährleistung
3. das Haus ist immer noch nicht fertiggestellt worden, wer bring dies zu end, der Baustoffhändler?
4. ist das betrügerisches handeln seites des Bauunternehmers, da er so garnicht abschätzten kann wieviel Geld noch nach Beseitigung der Mängel über ist.


Danke im Voraus

Diese Frage hatte ich auch in einem anderen Forum gestellt aber leider habe ich keine Antwort bekommen. Ich hoffe hier kann man helfen.




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