Grundstücksvermessung Einspruchsfristen?


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Gesendet von Tempus am 14 Januar, 2014 um 02:44:12:

Guten Abend!
Es geht um folgenden Fall(Siehe auch angehängte Grafik):
Der Grundstücksbesitzer wollte vor etwa 7-8 Jahren sein Grundstück erweitern und trat mit dem Bauamt in Kontakt. Da bekannt war das die Grundstücksgrenze A in einen ehemaligen Privatweg hineinragt, welcher nun zu einer öffentlichen Straße gemacht wurde, sollte diese Fläche gegen eine gleichwertige, unbebaute Fläche hinter dem Grundstück getauscht werden. Bei der Vermessung des Grundstücks stellte sich nun aber heraus, dass die Grundstücksgrenze B in eine Öffentliche Straße hineinragt. Der großzügige Beamte schlägt nun vor gegen eine geringfügige Beteiligung an den Vermessungskosten die beiden Flächen gegeneinander aufzurechnen. Der Eigentümer, gutgläubig und von eher einfachem Gemüt, stimmt dem Angebot ohne vorherige Absprache mit der Familie zu. Schlussendlich wird vom freundlichen Mitarbeiter des Bauamtes eine Rechnung über 800€ Vermessungsgebühren fällig.

Die besagte Hauptsraße existiert wahrscheinlich schon seit dem 15-16. Jhd., die Fläche des Grundstücks erst seit 75 Jahren, deren umfriedete Grenzen sich seit jeher nicht verändert haben. Die Straße wurde mehrfach aus und Umgebaut was auch immer mit Vermessungsmaßnahmen einherging.
Aus Sicht des Sohnes müssen diese Unstimmigkeiten beim zuständigen Bauamt bekannt gewesen sein und wurden als gegeben hingenommen oder beim Bauamt muss ein Fehler vorliegen, da die Straße seit jeher an der Straße lag und somit gar nicht "über" ein wesentlich jüngeres Privatgrundstück gebaut werden konnte.

Da der Familie durch diese "Possenspiel" des Bauamtes nicht unwesentliche Werte verloren gingen, stellt sich die Frage, ob es einem Angehörigen möglich ist, auch nach besagter Zeit Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.

Danke schonmal für die Antworten!



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