Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 17 Januar, 2014 um 23:14:41:
Antwort an: Re: Freie Wahl des Prüfstatikers posted by Groß am 17 Januar, 2014 um 12:14:33:
Hallo Groß,
in Niedersachsen gilt: Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann (!)anordnen, daß bautechnische Prüfungen nach Satz 1 für bestimmte bauliche Anlagen nur von bestimmten Prüfingenieuren ausgeführt werden dürfen.