kaufvertrag & zwangsversteigerung


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Abgeschickt von m.zimmermann am 09 Mai, 2005 um 21:06:25

Im Dezember des Jahres 2002 unterschrieben wir einen Kaufvertrag für ein Doppelhaus in Porta Westfalica.
Der Fertigstellungstermin für das Objekt wurde vom Bauträger zum 01.04.2003 zugesagt.

Der Einzug erfolgte zum 01.04.2003 mit Einwilligung des Bauträgers & obwohl das Objekt noch nicht fertig gestellt war. Dabei wurde dem Bauherren eine Mängelliste mit diversen Mängeln übergeben.

Eine Mängelbeseitigung durch den Bauherren fand gar nicht oder nur mangelhaft statt, trotzdem wurde vom Bauträger die gesamte Kaufsumme gefordert.
Da noch erhebliche Mängel vorhanden waren, und der Kaufvertrag eine Mängelfreie Übergabe vorsieht, wurde der Kaufpreis für das Objekt nicht bezahlt.Eine Teilzahlung ist nicht vogesehen, das das Objekt nur nach Zahlung der gesamten Kaufsumme auf uns übertragen wird.
Um eine Einigung mit dem Bauherren zu erzielen wurde ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet, in dem Mängel von 38934,24€ festgestellt wurden.
Eine Einigung mit dem Bauträger fand bis dato nicht stand, da er nicht bereit ist die festgestellten Mängel zu beseitigen oder die Schadenssummen von dem Kaufpreis abzuziehen (Das dreifache der Schadenssumme ist üblich).

Mittlerweile steht das Objekt unter der Zwangsverwaltung der Gläubigerbank, Diese hat ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet.
Das Objekt soll zum Ende des Jahres Zwangsversteigert werden.

Mich würde interessieren
Was bedeutet eine Versteigerung für uns, da wir ja einen gültigen Kaufvertrag haben & seit April 2002 in dem Objekt wohnen.

mfg m.z.



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